Position 0410Insekten und andere genießbare Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 0410 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 04 („Milch und Milcherzeugnisse; Vogeleier; Natürlicher Honig; Geniessbare Waren Tierischen Ursprungs, Anderweit Weder Genannt Noch Inbegriffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“). Als Position bündelt 0410 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 7,7 % und 15,4 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 0410
0410 bezeichnet „Insekten und andere genießbare Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen“ im Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“).
0410 umfasst 2 Untercodes, darunter „Insekten“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 7,7 % und 15,4 %.
Die Einreihung 0410 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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