Unterposition 041010Insekten
Gültig seit 01.01.2022
Die Zolltarifnummer 041010 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 0410 („Insekten und andere genießbare Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“). Als Unterposition bündelt 041010 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 9 % und 15,4 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 041010
041010 bezeichnet „Insekten“, eine Einreihung innerhalb der Position 0410 („Insekten und andere genießbare Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen“) im Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“).
041010 umfasst 3 Untercodes, darunter „frisch, gekühlt oder gefroren, ausgenommen Mehl und Pulver“, „Mehl und Pulver“ und „anderes“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 9 % und 15,4 %.
Die Einreihung 041010 ist im TARIC seit dem 01.01.2022 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.