Position 0602Andere lebende Pflanzen (einschließlich ihrer Wurzeln), Stecklinge und Pfropfreiser; Pilzmycel
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 0602 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 06 („Lebende Pflanzen und Waren Des Blumenhandels“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Als Position bündelt 0602 insgesamt 5 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 8,3 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 0602
0602 bezeichnet „Andere lebende Pflanzen (einschließlich ihrer Wurzeln), Stecklinge und Pfropfreiser; Pilzmycel“ im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
0602 umfasst 5 Untercodes, darunter „Stecklinge, unbewurzelt, und Pfropfreiser“, „Bäume, Sträucher und Büsche von genießbaren Früchten oder Nüssen, auch veredelt“ und „Rhododendren (Azaleen), auch veredelt“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 8,3 %.
Die Einreihung 0602 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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