Unterposition 060210Stecklinge, unbewurzelt, und Pfropfreiser
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 060210 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 0602 („Andere lebende Pflanzen (einschließlich ihrer Wurzeln), Stecklinge und Pfropfreiser; Pilzmycel“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Als Unterposition bündelt 060210 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 4 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 060210
060210 bezeichnet „Stecklinge, unbewurzelt, und Pfropfreiser“, eine Einreihung innerhalb der Position 0602 („Andere lebende Pflanzen (einschließlich ihrer Wurzeln), Stecklinge und Pfropfreiser; Pilzmycel“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
060210 umfasst 2 Untercodes, darunter „von Reben“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 4 %.
Die Einreihung 060210 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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