Kapitel 06LEBENDE PFLANZEN UND WAREN DES BLUMENHANDELS

Gültig seit 31.12.1971

LEBENDE PFLANZEN UND WAREN DES BLUMENHANDELS

Positionen

CodeBeschreibung
0601Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen, Krallenwurzeln und Wurzelstöcke, ruhend, im Wachstum oder in Blüte; Zichorienpflanzen und -wurzeln (ausgenommen Zichorienwurzeln der Position|1212)
0602Andere lebende Pflanzen (einschließlich ihrer Wurzeln), Stecklinge und Pfropfreiser; Pilzmycel
0603Blumen und Blüten sowie deren Knospen, geschnitten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch, getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet
0604Blattwerk, Blätter, Zweige und andere Pflanzenteile, ohne Blüten und Blütenknospen, sowie Gräser, Moose und Flechten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch, getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet

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