Unterposition 060490andere
Gültig seit 01.01.2012
Die Zolltarifnummer 060490 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 0604 („Blattwerk, Blätter, Zweige und andere Pflanzenteile, ohne Blüten und Blütenknospen, sowie Gräser, Moose und Flechten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch, getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Als Unterposition bündelt 060490 insgesamt 4 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 10,9 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 060490
060490 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 0604 („Blattwerk, Blätter, Zweige und andere Pflanzenteile, ohne Blüten und Blütenknospen, sowie Gräser, Moose und Flechten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch, getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
060490 umfasst 4 Untercodes, darunter „Rentierflechte“, „andere“ und „nur getrocknet“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 10,9 %.
Die Einreihung 060490 ist im TARIC seit dem 01.01.2012 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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