Position 0803Bananen, einschließlich Mehlbananen, frisch oder getrocknet
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 0803 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 08 („Geniessbare Früchte und Nüsse; Schalen von Zitrusfrüchten oder von Melonen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Als Position bündelt 0803 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 16 % und 16 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 0803
0803 bezeichnet „Bananen, einschließlich Mehlbananen, frisch oder getrocknet“ im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
0803 umfasst 2 Untercodes, darunter „Mehlbananen“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 16 % und 16 %.
Die Einreihung 0803 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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