Unterposition 080310Mehlbananen
Gültig seit 01.01.2012
Die Zolltarifnummer 080310 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 0803 („Bananen, einschließlich Mehlbananen, frisch oder getrocknet“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Als Unterposition bündelt 080310 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 16 % und 16 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 080310
080310 bezeichnet „Mehlbananen“, eine Einreihung innerhalb der Position 0803 („Bananen, einschließlich Mehlbananen, frisch oder getrocknet“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
080310 umfasst 2 Untercodes, darunter „frisch“ und „getrocknet“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 16 % und 16 %.
Die Einreihung 080310 ist im TARIC seit dem 01.01.2012 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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