KN-Code 08039019andere
Gültig seit 01.01.2024
Die Zolltarifnummer 08039019 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 0803 („Bananen, einschließlich Mehlbananen, frisch oder getrocknet“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 114,00 EUR pro Tonne. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Albanien | 114,00 EUR pro Tonne | |
| Y086Antrag auf Präferenzbehandlung für Albanien | ||
| C046Wiegenachweis für Bananen | ||
| Bosnien und Herzegowina | 114,00 EUR pro Tonne | |
| Y087Antrag auf Präferenzbehandlung für Bosnien und Herzegowina | ||
| C046Wiegenachweis für Bananen | ||
| Ecuador | 75,00 EUR pro Tonne | |
| C046Wiegenachweis für Bananen | ||
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder - Alles außer Waffen) | 0,00 EUR pro Tonne | |
| Kolumbien | 75,00 EUR pro Tonne | |
| C046Wiegenachweis für Bananen | ||
| Kosovo | 114,00 EUR pro Tonne | |
| Y090Antrag auf Präferenzbehandlung für Zollgebiet Kosovo | ||
| C046Wiegenachweis für Bananen | ||
| Länder des westlichen Balkans (AL, BA, ME, MK, XK, XS) | 0% | |
| Y085Waren, die im Rahmen "autonomer Handelsmaßnahmen" eingeführt werden | ||
| Montenegro | 114,00 EUR pro Tonne | |
| Y088Antrag auf Präferenzbehandlung für Montenegro | ||
| C046Wiegenachweis für Bananen | ||
| Nordmazedonien | 114,00 EUR pro Tonne | |
| Y089Antrag auf Präferenzbehandlung für Nordmazedonien | ||
| C046Wiegenachweis für Bananen | ||
| Peru | 75,00 EUR pro Tonne | |
| C046Wiegenachweis für Bananen | ||
| Serbien | 114,00 EUR pro Tonne | |
| Y091Antrag auf Präferenzbehandlung für Serbien | ||
| C046Wiegenachweis für Bananen | ||
| Vietnam | 75,00 EUR pro Tonne | |
| C046Wiegenachweis für Bananen | ||
| Zentralamerika | 75,00 EUR pro Tonne | |
| C046Wiegenachweis für Bananen | ||
| Mexiko | 70,00 EUR pro Tonne | |
| C046Wiegenachweis für Bananen | ||
Einfuhrkontrollen
Einfuhrkontrolle — Lebensmittelsicherheit
Herkunft: Länder des westlichen Balkans (AL, BA, ME, MK, XK, XS)
Ausfuhr (Export)
Für den Code 08039019 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 08039019
08039019 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 0803 („Bananen, einschließlich Mehlbananen, frisch oder getrocknet“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 13 Maßnahmen für Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ecuador, GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder - Alles außer Waffen) u. a. hinterlegt. Als „Präferenzzollkontingent“ ist eine Maßnahme für Mexiko hinterlegt. Betroffenes Zollkontingent: 091834. Rechtsgrundlage: Regulation 2364/23, Decision 0332/09, Decision 0474/08 u. a.
Für Waren mit Ursprung Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ecuador, GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder - Alles außer Waffen) u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Für 08039019 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 08039019 Nachweise wie Wiegenachweis für Bananen, Antrag auf Präferenzbehandlung für Albanien, Antrag auf Präferenzbehandlung für Bosnien und Herzegowina u. a. erforderlich sein.
Für 08039019 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
08039019 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 080390 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 08039019 erfasst speziell „andere“.
Die Einreihung 08039019 ist im TARIC seit dem 01.01.2024 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.