Unterposition 080420Feigen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 080420 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 0804 („Datteln, Feigen, Ananas, Avocadofrüchte, Guaven, Mangofrüchte und Mangostanfrüchte, frisch oder getrocknet“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Als Unterposition bündelt 080420 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 5,6 % und 8 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 080420
080420 bezeichnet „Feigen“, eine Einreihung innerhalb der Position 0804 („Datteln, Feigen, Ananas, Avocadofrüchte, Guaven, Mangofrüchte und Mangostanfrüchte, frisch oder getrocknet“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
080420 umfasst 2 Untercodes, darunter „frisch“ und „getrocknet“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 5,6 % und 8 %.
Die Einreihung 080420 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.