KN-Code 08042090getrocknet
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 08042090 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 0804 („Datteln, Feigen, Ananas, Avocadofrüchte, Guaven, Mangofrüchte und Mangostanfrüchte, frisch oder getrocknet“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 8%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| APS - Allgemeine Regelung | 4,5% |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung) | 0% |
Einfuhrkontrollen
Einfuhrkontrolle — Fluorsicherheit
Herkunft: Türkei
Für die Überlassung einer Sendung von Lebens- und von Futtermitteln, die in den Anhängen I und II der Verordnung (EU) 2019/1793 aufgeführt sind, zum zollrechtlich freien Verkehr ist ein ordnungsgemäß ausgefülltes Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument (GGED) gemäß Artikel 57 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2017/625 vorzulegen, in dem bestätigt wird, dass die Sendung den geltenden Bestimmungen gemäß Artikel 1 Absatz 2 der genannten Verordnung genügt.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 08042090 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 08042090
08042090 bezeichnet „getrocknet“, eine Einreihung innerhalb der Position 0804 („Datteln, Feigen, Ananas, Avocadofrüchte, Guaven, Mangofrüchte und Mangostanfrüchte, frisch oder getrocknet“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 2 Maßnahmen für APS - Allgemeine Regelung und GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2204/99, Regulation 0978/12 und Regulation 1793/19.
Für Waren mit Ursprung APS - Allgemeine Regelung und GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung) sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Für 08042090 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Für 08042090 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
08042090 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 080420 („Feigen“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 08042090 erfasst speziell „getrocknet“.
Die Einreihung 08042090 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.