Position 0805Zitrusfrüchte, frisch oder getrocknet
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 0805 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 08 („Geniessbare Früchte und Nüsse; Schalen von Zitrusfrüchten oder von Melonen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Als Position bündelt 0805 insgesamt 7 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 16 % und 16 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 0805
0805 bezeichnet „Zitrusfrüchte, frisch oder getrocknet“ im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
0805 umfasst 7 Untercodes, darunter „Orangen“, „Mandarinen (einschließlich Tangerinen und Satsumas)“ und „Clementinen“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 16 % und 16 %.
Die Einreihung 0805 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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