Unterposition 080510Orangen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 080510 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 0805 („Zitrusfrüchte, frisch oder getrocknet“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Als Unterposition bündelt 080510 insgesamt 4 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 080510
080510 bezeichnet „Orangen“, eine Einreihung innerhalb der Position 0805 („Zitrusfrüchte, frisch oder getrocknet“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
080510 umfasst 4 Untercodes, darunter „Navel Orangen“, „Blondorangen“ und „andere“ u. a.
Die Einreihung 080510 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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