Zolltarifnummer 0806101005der Sorte "Empereur" (Vitis vinifera cv.), vom 1. Januar bis 31. Januar und vom 1. Dezember bis 31. Dezember
Gültig seit 01.01.1999
Die Zolltarifnummer 0806101005 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 0806 („Weintrauben, frisch oder getrocknet“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 8%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren | 0% | |
| U088Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) | ||
| Albanien | 0% | |
| Y086Antrag auf Präferenzbehandlung für Albanien | ||
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0% | |
| Bosnien und Herzegowina | 0% | |
| Y087Antrag auf Präferenzbehandlung für Bosnien und Herzegowina | ||
| Chile | 0% | |
| Ecuador | 0% | |
| Georgien | 0% | |
| Japan | 0% | |
| Kanada | 0% | |
| Kolumbien | 0% | |
| Kosovo | 0% | |
| Y090Antrag auf Präferenzbehandlung für Zollgebiet Kosovo | ||
| Libanon | 0% | |
| Marokko | 0% | |
| Montenegro | 0% | |
| Y088Antrag auf Präferenzbehandlung für Montenegro | ||
| Neuseeland | 0% | |
| Nordmazedonien | 0% | |
| Y089Antrag auf Präferenzbehandlung für Nordmazedonien | ||
| Peru | 0% | |
| Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union einerseits und dem Königreich Marokko andererseits zur Änderung der Protokolle Nr. 1 und Nr. 4 des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits. | 0% | |
| Serbien | 0% | |
| Y091Antrag auf Präferenzbehandlung für Serbien | ||
| Südafrika | 0% | |
| Tunesien | 0% | |
| Türkei | 0% | |
| Ukraine | 0% | |
| Vietnam | 0% | |
Einfuhrkontrollen
Einfuhrkontrolle — Lebensmittelsicherheit
Herkunft: ERGA OMNES
Die Anmeldung dieses Codes ist abhängig von der Vorlage eines Zeugnisses oder einer Bescheinigung gemäß Anhang 9 der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates (KN) in der geltenden Fassung.
Declaration of subheading submitted to restrictions (import)
Herkunft: ERGA OMNES
Dieser Warencode kann nur während des in der Warenbeschreibung angegebenen Zeitraums angemeldet werden. Außerhalb dieses Zeitraums ist ein anderer Code anzumelden.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 0806101005 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 0806101005
0806101005 bezeichnet „der Sorte "Empereur" (Vitis vinifera cv.), vom 1. Januar bis 31. Januar und vom 1. Dezember bis 31. Dezember“, eine Einreihung innerhalb der Position 0806 („Weintrauben, frisch oder getrocknet“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 24 Maßnahmen für Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, Albanien, Besetzte palästinensische Gebiete, Bosnien und Herzegowina u. a. hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1926/25, Decision 0037/17, Decision 0332/09 u. a.
Für Waren mit Ursprung Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, Albanien, Besetzte palästinensische Gebiete, Bosnien und Herzegowina u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Für 0806101005 sind 2 Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahmen hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 0806101005 Nachweise wie Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA), Antrag auf Präferenzbehandlung für Albanien, Antrag auf Präferenzbehandlung für Bosnien und Herzegowina u. a. erforderlich sein.
Für 0806101005 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
0806101005 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 08061010 („Tafeltrauben“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 0806101005 erfasst speziell „der Sorte "Empereur" (Vitis vinifera cv.), vom 1. Januar bis 31. Januar und vom 1. Dezember bis 31. Dezember“.
Die Einreihung 0806101005 ist im TARIC seit dem 01.01.1999 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.