Unterposition 080810Äpfel
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 080810 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 0808 („Äpfel, Birnen und Quitten, frisch“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Als Unterposition bündelt 080810 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 7,2 % und 7,2 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 080810
080810 bezeichnet „Äpfel“, eine Einreihung innerhalb der Position 0808 („Äpfel, Birnen und Quitten, frisch“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
080810 umfasst 2 Untercodes, darunter „Mostäpfel, lose geschüttet ohne Zwischenlagen, vom 16. September bis 15. Dezember“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 7,2 % und 7,2 %.
Die Einreihung 080810 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.