Position 0808Äpfel, Birnen und Quitten, frisch
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 0808 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 08 („Geniessbare Früchte und Nüsse; Schalen von Zitrusfrüchten oder von Melonen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Als Position bündelt 0808 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 7,2 % und 7,2 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 0808
0808 bezeichnet „Äpfel, Birnen und Quitten, frisch“ im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
0808 umfasst 3 Untercodes, darunter „Äpfel“, „Birnen“ und „Quitten“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 7,2 % und 7,2 %.
Die Einreihung 0808 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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