Position 0808Äpfel, Birnen und Quitten, frisch

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif

Die Zolltarifnummer 0808 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 08 („Geniessbare Früchte und Nüsse; Schalen von Zitrusfrüchten oder von Melonen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Als Position bündelt 0808 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 7,2 % und 7,2 %.

Unterpositionen

CodeBeschreibung
080810Äpfel
080830Birnen
080840Quitten

Häufige Fragen zu 0808

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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