Unterposition 080830Birnen
Gültig seit 01.01.2012
Die Zolltarifnummer 080830 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 0808 („Äpfel, Birnen und Quitten, frisch“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Als Unterposition bündelt 080830 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 7,2 % und 7,2 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 080830
080830 bezeichnet „Birnen“, eine Einreihung innerhalb der Position 0808 („Äpfel, Birnen und Quitten, frisch“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
080830 umfasst 2 Untercodes, darunter „Mostbirnen, lose geschüttet ohne Zwischenlagen, vom 1. August bis 31. Dezember“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 7,2 % und 7,2 %.
Die Einreihung 080830 ist im TARIC seit dem 01.01.2012 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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