Unterposition 081020Himbeeren, Brombeeren, Maulbeeren und Loganbeeren
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 081020 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 0810 („Andere Früchte, frisch“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Als Unterposition bündelt 081020 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 8,8 % und 9,6 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 081020
081020 bezeichnet „Himbeeren, Brombeeren, Maulbeeren und Loganbeeren“, eine Einreihung innerhalb der Position 0810 („Andere Früchte, frisch“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
081020 umfasst 2 Untercodes, darunter „Himbeeren“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 8,8 % und 9,6 %.
Die Einreihung 081020 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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