Position 0810Andere Früchte, frisch
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 0810 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 08 („Geniessbare Früchte und Nüsse; Schalen von Zitrusfrüchten oder von Melonen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Als Position bündelt 0810 insgesamt 8 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 12,8 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 0810
0810 bezeichnet „Andere Früchte, frisch“ im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
0810 umfasst 8 Untercodes, darunter „Erdbeeren“, „Himbeeren, Brombeeren, Maulbeeren und Loganbeeren“ und „schwarze, weiße oder rote Johannisbeeren und Stachelbeeren“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 12,8 %.
Die Einreihung 0810 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.