Unterposition 081030schwarze, weiße oder rote Johannisbeeren und Stachelbeeren
Gültig seit 01.01.2012
Die Zolltarifnummer 081030 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 0810 („Andere Früchte, frisch“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Als Unterposition bündelt 081030 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 8,8 % und 9,6 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 081030
081030 bezeichnet „schwarze, weiße oder rote Johannisbeeren und Stachelbeeren“, eine Einreihung innerhalb der Position 0810 („Andere Früchte, frisch“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
081030 umfasst 3 Untercodes, darunter „schwarze Johannisbeeren“, „rote Johannisbeeren“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 8,8 % und 9,6 %.
Die Einreihung 081030 ist im TARIC seit dem 01.01.2012 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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