Unterposition 081030schwarze, weiße oder rote Johannisbeeren und Stachelbeeren

Gültig seit 01.01.2012

Einordnung im Zolltarif

Die Zolltarifnummer 081030 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 0810 („Andere Früchte, frisch“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Als Unterposition bündelt 081030 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 8,8 % und 9,6 %.

KN-Codes

CodeBeschreibung
08103010schwarze Johannisbeeren
08103030rote Johannisbeeren
08103090andere

Häufige Fragen zu 081030

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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