Zolltarifnummer 0810907550Kaktusfeigen
Gültig seit 01.01.2012
Die Zolltarifnummer 0810907550 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 0810 („Andere Früchte, frisch“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| Algerien | 0% |
| Tunesien | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 0810907550 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 0810907550
0810907550 bezeichnet „Kaktusfeigen“, eine Einreihung innerhalb der Position 0810 („Andere Früchte, frisch“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
Als „Präferenzzoll“ sind 2 Maßnahmen für Algerien und Tunesien hinterlegt. Rechtsgrundlage: Decision 0690/05 und Decision 0822/00.
Für Waren mit Ursprung Algerien und Tunesien sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Für 0810907550 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
0810907550 ist einer von 5 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 08109075 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 0810907550 erfasst speziell „Kaktusfeigen“.
Die Einreihung 0810907550 ist im TARIC seit dem 01.01.2012 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.