KN-Code 08119011tropische Früchte und tropische Nüsse
Gültig seit 01.01.1995
Die Zolltarifnummer 08119011 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 0811 („Früchte und Nüsse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 13% + 5,30 EUR pro Dezitonne (100 kg). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Albanien | 0% + 5,30 EUR pro Dezitonne (100 kg) | |
| Y086Antrag auf Präferenzbehandlung für Albanien | ||
| APS - Allgemeine Regelung | 9,5% + 5,30 EUR pro Dezitonne (100 kg) | |
| Bosnien und Herzegowina | 0% + 5,30 EUR pro Dezitonne (100 kg) | |
| Y087Antrag auf Präferenzbehandlung für Bosnien und Herzegowina | ||
| Chile | 0% | |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung) | 0% + 5,30 EUR pro Dezitonne (100 kg) | |
| Kosovo | 0% + 5,30 EUR pro Dezitonne (100 kg) | |
| Y090Antrag auf Präferenzbehandlung für Zollgebiet Kosovo | ||
| Länder des westlichen Balkans (AL, BA, ME, MK, XK, XS) | 0% | |
| Y085Waren, die im Rahmen "autonomer Handelsmaßnahmen" eingeführt werden | ||
| Montenegro | 0% + 5,30 EUR pro Dezitonne (100 kg) | |
| Y088Antrag auf Präferenzbehandlung für Montenegro | ||
| Nordmazedonien | 0% + 5,30 EUR pro Dezitonne (100 kg) | |
| Y089Antrag auf Präferenzbehandlung für Nordmazedonien | ||
| Serbien | 0% + 5,30 EUR pro Dezitonne (100 kg) | |
| Y091Antrag auf Präferenzbehandlung für Serbien | ||
| Singapur | 0% | |
| Türkei | 0% + 5,30 EUR pro Dezitonne (100 kg) | |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 08119011 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 08119011
08119011 bezeichnet „tropische Früchte und tropische Nüsse“, eine Einreihung innerhalb der Position 0811 („Früchte und Nüsse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 12 Maßnahmen für Albanien, APS - Allgemeine Regelung, Bosnien und Herzegowina, Chile u. a. hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2204/99, Decision 0332/09, Regulation 0978/12 u. a.
Für Waren mit Ursprung Albanien, APS - Allgemeine Regelung, Bosnien und Herzegowina, Chile u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 08119011 Nachweise wie Antrag auf Präferenzbehandlung für Albanien, Antrag auf Präferenzbehandlung für Bosnien und Herzegowina, Antrag auf Präferenzbehandlung für Zollgebiet Kosovo u. a. erforderlich sein.
Für 08119011 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
08119011 ist einer von 7 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 081190 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 08119011 erfasst speziell „tropische Früchte und tropische Nüsse“.
Die Einreihung 08119011 ist im TARIC seit dem 01.01.1995 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.