Unterposition 081290andere
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 081290 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 0812 („Früchte und Nüsse, vorläufig haltbar gemacht, zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Als Unterposition bündelt 081290 insgesamt 5 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 2,3 % und 6,4 %.
KN-Codes
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 08129025 | Aprikosen/Marillen; Orangen |
| 08129030 | Papaya-Früchte |
| 08129040 | Heidelbeeren der Art Vaccinium myrtillus |
| 08129070 | Guaven, Mangofrüchte, Mangostanfrüchte, Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen, Pitahayas und tropische Nüsse |
| 08129098 | andere |
Häufige Fragen zu 081290
081290 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 0812 („Früchte und Nüsse, vorläufig haltbar gemacht, zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
081290 umfasst 5 Untercodes, darunter „Aprikosen/Marillen; Orangen“, „Papaya-Früchte“ und „Heidelbeeren der Art Vaccinium myrtillus“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 2,3 % und 6,4 %.
Die Einreihung 081290 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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