Zolltarifnummer 0813409510Goji-Beeren (Wolfsbeeren) (Lycium barbarum L.)
Gültig seit 06.07.2018
Die Zolltarifnummer 0813409510 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 0813 („Früchte (ausgenommen solche der Positionen 0801 bis 0806), getrocknet; Mischungen von getrockneten Früchten oder von Schalenfrüchten dieses Kapitels“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
Einfuhr (Import)
Für den Code 0813409510 gelten derzeit keine Einfuhrmaßnahmen.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 0813409510 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 0813409510
0813409510 bezeichnet „Goji-Beeren (Wolfsbeeren) (Lycium barbarum L.)“, eine Einreihung innerhalb der Position 0813 („Früchte (ausgenommen solche der Positionen 0801 bis 0806), getrocknet; Mischungen von getrockneten Früchten oder von Schalenfrüchten dieses Kapitels“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
Für 0813409510 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
0813409510 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 08134095 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 0813409510 erfasst speziell „Goji-Beeren (Wolfsbeeren) (Lycium barbarum L.)“.
Die Einreihung 0813409510 ist im TARIC seit dem 06.07.2018 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.