KN-Code 09019010Kaffeeschalen und Kaffeehäutchen
Gültig seit 01.01.1996
Die Zolltarifnummer 09019010 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 0901 („Kaffee, auch geröstet oder entkoffeiniert; Kaffeeschalen und Kaffeehäutchen; Kaffeemittel mit beliebigem Kaffeegehalt“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 0%.
Einfuhr (Import)
Ausfuhr (Export)
Für den Code 09019010 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 09019010
09019010 bezeichnet „Kaffeeschalen und Kaffeehäutchen“, eine Einreihung innerhalb der Position 0901 („Kaffee, auch geröstet oder entkoffeiniert; Kaffeeschalen und Kaffeehäutchen; Kaffeemittel mit beliebigem Kaffeegehalt“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2204/99.
Für 09019010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
09019010 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 090190 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 09019010 erfasst speziell „Kaffeeschalen und Kaffeehäutchen“.
Die Einreihung 09019010 ist im TARIC seit dem 01.01.1996 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.