Unterposition 090190andere
Gültig seit 01.01.1996
Die Zolltarifnummer 090190 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 0901 („Kaffee, auch geröstet oder entkoffeiniert; Kaffeeschalen und Kaffeehäutchen; Kaffeemittel mit beliebigem Kaffeegehalt“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Als Unterposition bündelt 090190 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 11,5 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 090190
090190 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 0901 („Kaffee, auch geröstet oder entkoffeiniert; Kaffeeschalen und Kaffeehäutchen; Kaffeemittel mit beliebigem Kaffeegehalt“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
090190 umfasst 2 Untercodes, darunter „Kaffeeschalen und Kaffeehäutchen“ und „Kaffeemittel mit Kaffeegehalt“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 11,5 %.
Die Einreihung 090190 ist im TARIC seit dem 01.01.1996 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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