KN-Code 09019090Kaffeemittel mit Kaffeegehalt
Gültig seit 01.01.1996
Die Zolltarifnummer 09019090 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 0901 („Kaffee, auch geröstet oder entkoffeiniert; Kaffeeschalen und Kaffeehäutchen; Kaffeemittel mit beliebigem Kaffeegehalt“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 11,5%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren | 0% | |
| U088Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) | ||
| Albanien | 0% | |
| APS - Allgemeine Regelung | 8% | |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0% | |
| Bosnien und Herzegowina | 0% | |
| Chile | 0% | |
| Ecuador | 0% | |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung) | 0% | |
| Japan | 0% | |
| Kanada | 0% | |
| Kosovo | 0% | |
| Montenegro | 0% | |
| Neuseeland | 0% | |
| Nordmazedonien | 0% | |
| Peru | 0% | |
| Serbien | 0% | |
| Ukraine | 0% | |
| Vietnam | 0% | |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 09019090 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 09019090
09019090 bezeichnet „Kaffeemittel mit Kaffeegehalt“, eine Einreihung innerhalb der Position 0901 („Kaffee, auch geröstet oder entkoffeiniert; Kaffeeschalen und Kaffeehäutchen; Kaffeemittel mit beliebigem Kaffeegehalt“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 18 Maßnahmen für Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, Albanien, APS - Allgemeine Regelung, Besetzte palästinensische Gebiete u. a. hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2204/99, Decision 0037/17, Decision 0332/09 u. a.
Für Waren mit Ursprung Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, Albanien, APS - Allgemeine Regelung, Besetzte palästinensische Gebiete u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 09019090 Nachweise wie Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) erforderlich sein.
Für 09019090 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
09019090 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 090190 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 09019090 erfasst speziell „Kaffeemittel mit Kaffeegehalt“.
Die Einreihung 09019090 ist im TARIC seit dem 01.01.1996 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.