Position 0902Tee, auch aromatisiert

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 0902
Tee, auch aromatisiert

Die Zolltarifnummer 0902 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 09 („Kaffee, Tee, Mate und Gewürze“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Als Position bündelt 0902 insgesamt 4 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 3,2 %.

Unterpositionen

CodeBeschreibung
090210grüner Tee (nicht fermentiert) in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 3|kg oder weniger
090220anderer grüner Tee (nicht fermentiert)
090230schwarzer Tee (fermentiert) und teilweise fermentierter Tee, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 3|kg oder weniger
090240anderer schwarzer Tee (fermentiert) und anderer teilweise fermentierter Tee

Häufige Fragen zu 0902

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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