Unterposition 090240anderer schwarzer Tee (fermentiert) und anderer teilweise fermentierter Tee
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 090240 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 0902 („Tee, auch aromatisiert“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 0%.
Einfuhr (Import)
Ausfuhr (Export)
Für den Code 090240 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 090240
090240 bezeichnet „anderer schwarzer Tee (fermentiert) und anderer teilweise fermentierter Tee“, eine Einreihung innerhalb der Position 0902 („Tee, auch aromatisiert“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2658/87.
Für 090240 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
090240 ist einer von 4 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 0902 („Tee, auch aromatisiert“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 090240 erfasst speziell „anderer schwarzer Tee (fermentiert) und anderer teilweise fermentierter Tee“.
Die Einreihung 090240 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.