Position 0905Vanille

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif

Die Zolltarifnummer 0905 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 09 („Kaffee, Tee, Mate und Gewürze“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Als Position bündelt 0905 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.

Unterpositionen

CodeBeschreibung
090510weder gemahlen noch sonst zerkleinert
090520gemahlen oder sonst zerkleinert

Häufige Fragen zu 0905

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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