Unterposition 090811weder gemahlen noch sonst zerkleinert
Gültig seit 01.01.2012
Die Zolltarifnummer 090811 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 0908 („Muskatnüsse, Muskatblüte, Amomen und Kardamomen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
Einfuhr (Import)
Einfuhrkontrollen
Einfuhrkontrolle — Fluorsicherheit
Herkunft: Indonesien
Für die Überlassung einer Sendung von Lebens- und von Futtermitteln, die in den Anhängen I und II der Verordnung (EU) 2019/1793 aufgeführt sind, zum zollrechtlich freien Verkehr ist ein ordnungsgemäß ausgefülltes Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument (GGED) gemäß Artikel 57 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2017/625 vorzulegen, in dem bestätigt wird, dass die Sendung den geltenden Bestimmungen gemäß Artikel 1 Absatz 2 der genannten Verordnung genügt.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 090811 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 090811
090811 bezeichnet „weder gemahlen noch sonst zerkleinert“, eine Einreihung innerhalb der Position 0908 („Muskatnüsse, Muskatblüte, Amomen und Kardamomen“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
Für 090811 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Für 090811 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
090811 ist einer von 6 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 0908 („Muskatnüsse, Muskatblüte, Amomen und Kardamomen“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 090811 erfasst speziell „weder gemahlen noch sonst zerkleinert“.
Die Einreihung 090811 ist im TARIC seit dem 01.01.2012 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.