Position 0908Muskatnüsse, Muskatblüte, Amomen und Kardamomen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 0908 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 09 („Kaffee, Tee, Mate und Gewürze“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Als Position bündelt 0908 insgesamt 6 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 0908
0908 bezeichnet „Muskatnüsse, Muskatblüte, Amomen und Kardamomen“ im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
0908 umfasst 6 Untercodes, darunter „weder gemahlen noch sonst zerkleinert“, „gemahlen oder sonst zerkleinert“ und „weder gemahlen noch sonst zerkleinert“ u. a.
Die Einreihung 0908 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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