Unterposition 090821weder gemahlen noch sonst zerkleinert
Gültig seit 01.01.2012
Die Zolltarifnummer 090821 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 0908 („Muskatnüsse, Muskatblüte, Amomen und Kardamomen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
Einfuhr (Import)
Für den Code 090821 gelten derzeit keine Einfuhrmaßnahmen.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 090821 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 090821
090821 bezeichnet „weder gemahlen noch sonst zerkleinert“, eine Einreihung innerhalb der Position 0908 („Muskatnüsse, Muskatblüte, Amomen und Kardamomen“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
Für 090821 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
090821 ist einer von 6 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 0908 („Muskatnüsse, Muskatblüte, Amomen und Kardamomen“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 090821 erfasst speziell „weder gemahlen noch sonst zerkleinert“.
Die Einreihung 090821 ist im TARIC seit dem 01.01.2012 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.