Unterposition 090932gemahlen oder sonst zerkleinert
Gültig seit 01.01.2012
Die Zolltarifnummer 090932 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 0909 („Anis-, Sternanis-, Fenchel-, Koriander-, Kreuzkümmel- und Kümmelfrüchte; Wacholderbeeren“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
Einfuhr (Import)
Einfuhrkontrollen
Einfuhrkontrolle — Fluorsicherheit
Herkunft: Türkei
Für die Überlassung einer Sendung von Lebens- und von Futtermitteln, die in den Anhängen I und II der Verordnung (EU) 2019/1793 aufgeführt sind, zum zollrechtlich freien Verkehr ist ein ordnungsgemäß ausgefülltes Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument (GGED) gemäß Artikel 57 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2017/625 vorzulegen, in dem bestätigt wird, dass die Sendung den geltenden Bestimmungen gemäß Artikel 1 Absatz 2 der genannten Verordnung genügt.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 090932 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 090932
090932 bezeichnet „gemahlen oder sonst zerkleinert“, eine Einreihung innerhalb der Position 0909 („Anis-, Sternanis-, Fenchel-, Koriander-, Kreuzkümmel- und Kümmelfrüchte; Wacholderbeeren“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
Für 090932 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Für 090932 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
090932 ist einer von 6 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 0909 („Anis-, Sternanis-, Fenchel-, Koriander-, Kreuzkümmel- und Kümmelfrüchte; Wacholderbeeren“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 090932 erfasst speziell „gemahlen oder sonst zerkleinert“.
Die Einreihung 090932 ist im TARIC seit dem 01.01.2012 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.