Position 0909Anis-, Sternanis-, Fenchel-, Koriander-, Kreuzkümmel- und Kümmelfrüchte; Wacholderbeeren
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 0909 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 09 („Kaffee, Tee, Mate und Gewürze“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Als Position bündelt 0909 insgesamt 6 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 0909
0909 bezeichnet „Anis-, Sternanis-, Fenchel-, Koriander-, Kreuzkümmel- und Kümmelfrüchte; Wacholderbeeren“ im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
0909 umfasst 6 Untercodes, darunter „weder gemahlen noch sonst zerkleinert“, „gemahlen oder sonst zerkleinert“ und „weder gemahlen noch sonst zerkleinert“ u. a.
Die Einreihung 0909 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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