Unterposition 091099andere
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 091099 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 0910 („Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry und andere Gewürze“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Als Unterposition bündelt 091099 insgesamt 7 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 12,5 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 091099
091099 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 0910 („Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry und andere Gewürze“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
091099 umfasst 7 Untercodes, darunter „Samen von Bockshornklee“, „Feldthymian oder Sand-Thymian (Thymus serpyllum L.)“ und „anderer“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 12,5 %.
Die Einreihung 091099 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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