Position 0910Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry und andere Gewürze

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 0910
Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry und andere Gewürze

Unterpositionen

CodeBeschreibung
091011weder gemahlen noch sonst zerkleinert
091012gemahlen oder sonst zerkleinert
091020Safran
091030Kurkuma
091091Mischungen im Sinne der Anmerkung|1|b) zu diesem Kapitel
091099andere

Disclaimer

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