Position 1101Mehl von Weizen oder Mengkorn
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 1101 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 11 („Müllereierzeugnisse; Malz; Stärke; Inulin; Kleber von Weizen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Als Position bündelt 1101 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 1101
1101 bezeichnet „Mehl von Weizen oder Mengkorn“ im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
1101 umfasst 3 Untercodes, darunter „von Hartweizen“, „von Weichweizen und Spelz“ und „von Mengkorn“.
Die Einreihung 1101 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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