KN-Code 11010090von Mengkorn
Gültig seit 01.01.1995
Die Zolltarifnummer 11010090 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 1101 („Mehl von Weizen oder Mengkorn“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Chile | 129,00 EUR pro Tonne | |
| Ukraine | 0% | |
| L001Einfuhrlizenz AGRIM | ||
| Y100Besondere Angaben auf der Einfuhrlizenz AGRIM | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 11010090 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 11010090
11010090 bezeichnet „von Mengkorn“, eine Einreihung innerhalb der Position 1101 („Mehl von Weizen oder Mengkorn“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
Als „Präferenzzoll“ ist eine Maßnahme für Chile hinterlegt. Als „Präferenzzollkontingent“ ist eine Maßnahme für Ukraine hinterlegt. Betroffenes Zollkontingent: 094309. Rechtsgrundlage: Decision 3016/24 und Regulation 0761/20.
Für Waren mit Ursprung Chile und Ukraine sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 11010090 Nachweise wie Einfuhrlizenz AGRIM und Besondere Angaben auf der Einfuhrlizenz AGRIM erforderlich sein.
Für 11010090 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
11010090 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 1101 („Mehl von Weizen oder Mengkorn“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 11010090 erfasst speziell „von Mengkorn“.
Die Einreihung 11010090 ist im TARIC seit dem 01.01.1995 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.