Unterposition 110811von Weizen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 110811 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 1108 („Stärke; Inulin“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 224,00 EUR pro Tonne. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren | 0,00 EUR pro Tonne | |
| U088Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) | ||
| Kanada | 0,00 EUR pro Tonne | |
| Neuseeland | 140,00 EUR pro Tonne | |
| Norwegen | 0% | |
| Singapur | 0% | |
| Vietnam | 28,00 EUR pro Tonne | |
| Chile | 0% | |
| Ukraine | 0% | |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 110811 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 110811
110811 bezeichnet „von Weizen“, eine Einreihung innerhalb der Position 1108 („Stärke; Inulin“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 6 Maßnahmen für Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, Kanada, Neuseeland, Norwegen u. a. hinterlegt. Als „Präferenzzollkontingent“ sind 2 Maßnahmen für Chile und Ukraine hinterlegt. Betroffene Zollkontingente: 091949 und 096709. Rechtsgrundlage: Regulation 2204/99, Decision 0037/17, Decision 0244/24 u. a.
Für Waren mit Ursprung Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, Kanada, Neuseeland, Norwegen u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 110811 Nachweise wie Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) erforderlich sein.
Für 110811 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
110811 ist einer von 5 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 1108 („Stärke; Inulin“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 110811 erfasst speziell „von Weizen“.
Die Einreihung 110811 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.