Position 1108Stärke; Inulin
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 1108 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 11 („Müllereierzeugnisse; Malz; Stärke; Inulin; Kleber von Weizen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Als Position bündelt 1108 insgesamt 6 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 19,2 % und 19,2 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 1108
1108 bezeichnet „Stärke; Inulin“ im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
1108 umfasst 6 Untercodes, darunter „von Weizen“, „von Mais“ und „von Kartoffeln“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 19,2 % und 19,2 %.
Die Einreihung 1108 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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