Unterposition 110814von Maniok
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 110814 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 1108 („Stärke; Inulin“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 166,00 EUR pro Tonne. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren | 0,00 EUR pro Tonne | |
| U088Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) | ||
| Kanada | 0,00 EUR pro Tonne | |
| Neuseeland | 41,50 EUR pro Tonne | |
| Norwegen | 0% | |
| Singapur | 0% | |
| Ukraine | 0% | |
| Chile | 0% | |
| Ecuador | 0% | |
| Vietnam | 0% | |
| Zentralamerika | 0% | |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 110814 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 110814
110814 bezeichnet „von Maniok“, eine Einreihung innerhalb der Position 1108 („Stärke; Inulin“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Zollkontingent (nicht-präferenziell)“ sind 2 Maßnahmen für Alle Drittländer und Thailand hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 6 Maßnahmen für Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, Kanada, Neuseeland, Norwegen u. a. hinterlegt. Als „Präferenzzollkontingent“ sind 4 Maßnahmen für Chile, Ecuador, Vietnam und Zentralamerika hinterlegt. Betroffene Zollkontingente: 090132, 090125, 091949, 097531, 098203 und 097306. Rechtsgrundlage: Regulation 2204/99, Regulation 1988/20, Decision 0037/17 u. a.
Für Waren mit Ursprung Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, Kanada, Neuseeland, Norwegen u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 110814 Nachweise wie Ursprungszeugnis für die Einfuhr von Erzeugnissen, für die besondere, nicht präferenzielle Einfuhrregelungen gelten, in die Europäische Union gemäß Artikel 57 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 der Kommission und Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation, Vereinigtes Königreich und Weißrußland.
Für 110814 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
110814 ist einer von 5 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 1108 („Stärke; Inulin“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 110814 erfasst speziell „von Maniok“.
Die Einreihung 110814 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.