KN-Code 11081910von Reis
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 11081910 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 1108 („Stärke; Inulin“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 216,00 EUR pro Tonne. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren | 0,00 EUR pro Tonne | |
| U088Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) | ||
| Kanada | 0,00 EUR pro Tonne | |
| Neuseeland | 54,00 EUR pro Tonne | |
| Norwegen | 0% | |
| Singapur | 0% | |
| Vietnam | 27,00 EUR pro Tonne | |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 11081910 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 11081910
11081910 bezeichnet „von Reis“, eine Einreihung innerhalb der Position 1108 („Stärke; Inulin“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 6 Maßnahmen für Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, Kanada, Neuseeland, Norwegen u. a. hinterlegt. Als „Import control on genetically modified organisms (GMO) and products containing GMOs“ sind 2 Maßnahmen für China und alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2204/99, Decision 0037/17, Decision 0244/24 u. a.
Für Waren mit Ursprung Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, Kanada, Neuseeland, Norwegen u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 11081910 Nachweise wie Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: China.
Für 11081910 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
11081910 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 110819 („andere Stärke“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 11081910 erfasst speziell „von Reis“.
Die Einreihung 11081910 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.