Unterposition 110820Inulin
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 110820 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 1108 („Stärke; Inulin“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 19,2%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren | 0% | |
| U088Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) | ||
| APS - Allgemeine Regelung | 15,7% | |
| Chile | 0% | |
| Ecuador | 0% | |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung) | 0% | |
| Kanada | 0% | |
| Kolumbien | 0% | |
| Neuseeland | 4,8% | |
| Norwegen | 0% | |
| Peru | 0% | |
| Singapur | 0% | |
| Südafrika | 15,7% | |
| Türkei | 0% | |
| Ukraine | 0% | |
| Vietnam | 2,4% | |
| Zentralamerika | 0% | |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 110820 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 110820
110820 bezeichnet „Inulin“, eine Einreihung innerhalb der Position 1108 („Stärke; Inulin“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 16 Maßnahmen für Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, APS - Allgemeine Regelung, Chile, Ecuador u. a. hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2204/99, Decision 0037/17, Regulation 0978/12 u. a.
Für Waren mit Ursprung Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, APS - Allgemeine Regelung, Chile, Ecuador u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 110820 Nachweise wie Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) erforderlich sein.
Für 110820 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
110820 ist einer von 5 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 1108 („Stärke; Inulin“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 110820 erfasst speziell „Inulin“.
Die Einreihung 110820 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.