Position 1207Andere Ölsamen und ölhaltige Früchte, auch geschrotet
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 1207 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 12 („Ölsamen und Ölhaltige Früchte; Verschiedene Samen und Früchte; Pflanzen zum Gewerbe- oder Heilgebrauch; Stroh und Futter“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Als Position bündelt 1207 insgesamt 10 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 1207
1207 bezeichnet „Andere Ölsamen und ölhaltige Früchte, auch geschrotet“ im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
1207 umfasst 10 Untercodes, darunter „Palmnüsse und Palmkerne“, „zur Aussaat“ und „andere“ u. a.
Die Einreihung 1207 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.