Unterposition 120710Palmnüsse und Palmkerne
Gültig seit 01.01.2012
Die Zolltarifnummer 120710 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 1207 („Andere Ölsamen und ölhaltige Früchte, auch geschrotet“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
Einfuhr (Import)
Für den Code 120710 gelten derzeit keine Einfuhrmaßnahmen.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 120710 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 120710
120710 bezeichnet „Palmnüsse und Palmkerne“, eine Einreihung innerhalb der Position 1207 („Andere Ölsamen und ölhaltige Früchte, auch geschrotet“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
Für 120710 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
120710 ist einer von 5 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 1207 („Andere Ölsamen und ölhaltige Früchte, auch geschrotet“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 120710 erfasst speziell „Palmnüsse und Palmkerne“.
Die Einreihung 120710 ist im TARIC seit dem 01.01.2012 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.