Position 1208Mehl von Ölsamen oder ölhaltigen Früchten, ausgenommen Senfmehl
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 1208 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 12 („Ölsamen und Ölhaltige Früchte; Verschiedene Samen und Früchte; Pflanzen zum Gewerbe- oder Heilgebrauch; Stroh und Futter“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Als Position bündelt 1208 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 1208
1208 bezeichnet „Mehl von Ölsamen oder ölhaltigen Früchten, ausgenommen Senfmehl“ im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
1208 umfasst 2 Untercodes, darunter „von Sojabohnen“ und „anderes“.
Die Einreihung 1208 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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