Unterposition 120890anderes
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 120890 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 1208 („Mehl von Ölsamen oder ölhaltigen Früchten, ausgenommen Senfmehl“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Als Unterposition bündelt 120890 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 1208900010 | von Wassermelonenkernen (egusi, Citrullus spp.) |
| 1208900020 | Mehl und Grieß von Erdnüssen |
| 1208900090 | anderes |
Häufige Fragen zu 120890
120890 bezeichnet „anderes“, eine Einreihung innerhalb der Position 1208 („Mehl von Ölsamen oder ölhaltigen Früchten, ausgenommen Senfmehl“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
120890 umfasst 3 Untercodes, darunter „von Wassermelonenkernen (egusi, Citrullus spp.)“, „Mehl und Grieß von Erdnüssen“ und „anderes“.
Die Einreihung 120890 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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