Unterposition 120991Samen von Gemüsen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 120991 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 1209 („Samen, Früchte und Sporen, zur Aussaat“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Als Unterposition bündelt 120991 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 8,3 % und 8,3 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 120991
120991 bezeichnet „Samen von Gemüsen“, eine Einreihung innerhalb der Position 1209 („Samen, Früchte und Sporen, zur Aussaat“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
120991 umfasst 2 Untercodes, darunter „Samen von Roten Rüben (Beta vulgaris var. conditiva)“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 8,3 % und 8,3 %.
Die Einreihung 120991 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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