Position 1209Samen, Früchte und Sporen, zur Aussaat
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 1209 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 12 („Ölsamen und Ölhaltige Früchte; Verschiedene Samen und Früchte; Pflanzen zum Gewerbe- oder Heilgebrauch; Stroh und Futter“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Als Position bündelt 1209 insgesamt 10 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 8,3 %.
Unterpositionen
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 120910 | Samen von Zuckerrüben |
| 120921 | Samen von Luzernen |
| 120922 | Samen von Klee (Trifolium spp.) |
| 120923 | Samen von Schwingel |
| 120924 | Samen von Wiesenrispengras (Poa pratensis L.) |
| 120925 | Samen von Weidelgras (Lolium multiflorum Lam., Lolium perenne L.) |
| 120929 | andere |
| 120930 | Samen von krautartigen Pflanzen, die hauptsächlich wegen der Blüten dieser Pflanzen gezogen werden |
| 120991 | Samen von Gemüsen |
| 120999 | andere |
Häufige Fragen zu 1209
1209 bezeichnet „Samen, Früchte und Sporen, zur Aussaat“ im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
1209 umfasst 10 Untercodes, darunter „Samen von Zuckerrüben“, „Samen von Luzernen“ und „Samen von Klee (Trifolium spp.)“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 8,3 %.
Die Einreihung 1209 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.