Position 1209Samen, Früchte und Sporen, zur Aussaat

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 1209 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 12 („Ölsamen und Ölhaltige Früchte; Verschiedene Samen und Früchte; Pflanzen zum Gewerbe- oder Heilgebrauch; Stroh und Futter“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Als Position bündelt 1209 insgesamt 10 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 8,3 %.

Unterpositionen

CodeBeschreibung
120910Samen von Zuckerrüben
120921Samen von Luzernen
120922Samen von Klee (Trifolium spp.)
120923Samen von Schwingel
120924Samen von Wiesenrispengras (Poa pratensis L.)
120925Samen von Weidelgras (Lolium multiflorum Lam., Lolium perenne L.)
120929andere
120930Samen von krautartigen Pflanzen, die hauptsächlich wegen der Blüten dieser Pflanzen gezogen werden
120991Samen von Gemüsen
120999andere

Häufige Fragen zu 1209

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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